Die Fraktionen von CDU, SPD, DieIserlohner, Bündnis 90/Grüne, Linke, FDP und UWG Iserlohn haben sich auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dabei geht es um den Neubau des Schillerplatzareals im Zentrum der Stadt. Das beauftragte Architektenbüro AIP hatte dazu erst Planungen vorgelegt. Nun muss entschieden werden, was davon von der Stadt gewollt ist, was nicht und welche Aspekte besonders beachtet werden müssen.
Hier der Text des gemeinsamen Antrages:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Planungen zum Schillerplatz wie folgt zu verfahren:
1. Die Entwicklung einer Stadtbücherei neuen Typs im Sinne eines Medienzentrums mit Aufenthaltsqualität („dritter Ort“) am Schillerplatz wird fortgesetzt. Ein attraktiv gestaltetes, modernes Bibliothekskonzept, ergänzt um ein gastronomisches Angebot, soll einen Anziehungspunkt in der Innenstadt bilden. Die Größe einer modernen Stadtbücherei ist in Zusammenhang mit den tatsächlichen Bedarfen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzuwägen.
2. Der Standort für ein Bürgerbüro wird weiterverfolgt. Das Bürgerbüro soll nicht nur die Funktionen des bisherigen Einwohnermeldeamtes erfüllen, sondern eine Anlaufstelle für möglichst alle Anliegen und behördlichen Dienstleistungen bei verschiedenen Akteuren sein. Denkbar wären hier Leistungen des Märkischen Kreises sowie städtischer Gesellschaften. Die Umsetzung flexibler Arbeitsplatzkonzepte ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
3. Ergänzend zum Entwurf von AIP soll – ggf. in Verbindung mit dem Lebensmitteleinzelhändler / Vollsortimenter – die Möglichkeit zur Errichtung einer Markthalle geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt verschiedene Organisationsformen hierfür zu prüfen und die Belange des Wochenmarktes auf dem Schillerplatz einzubeziehen.
4. Die sinnvolle und notwendige Schaffung von Wohnraum und die Durchführung von Veranstaltungen am Schillerplatz müssen sich vor allem unter dem Gesichtspunkt der Lärmimmissionen vertragen.
5. Der geplante Ratssaal soll im Rahmen einer multifunktionalen Nutzung (auch in Verbindung mit der Stadtbücherei) für verschiedene Anlässe und Zielgruppen im Sinne eines Bürgersaals geöffnet sein. Zur Förderung der politischen Diskussionskultur ist für Sitzungen der städtischen Gremien eine würdige und dialogische Form zu finden.
6. In den Planungen sind Räume für kleinere Kulturveranstaltungen, bspw. Jugend-Events oder Poetry Slams, in der Größenordnung für 200 bis 300 Personen zu berücksichtigen.
7. Generell ist auf einen flexiblen Innenausbau mit offenen, barrierefreien Konzepten zu achten.
8. Die Möglichkeit zur Erweiterung des Hotels wird weiterverfolgt. Der konzipierte
„Schmiedeplatz“ soll im positiven Sinne (bspw. Außengastronomie) belebt werden.
9. Die im weiteren Verlauf zu planende Bebauung soll weniger kompakt als im Entwurf sein. Insbesondere zum Theodor-Heuss-Ring hin soll der Platz offener gestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Varianten für eine offenere Platzeinfassung (bspw. ein Tor) zu prüfen und vorzulegen.
10. Die später zu noch beratende Gestaltung des Schillerplatz-Areals soll insgesamt offener ausfallen und zum Verweilen einladen. Zu prüfen sind hier die Gestaltungselemente Grünflächen und Wasser sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes.
11. Die zu planenden Gebäude sollen mit möglichst wenig Beton, aufgelockerten Fassaden und Begrünung errichtet werden. Wasserspeicher und die Baustoffe Holz und Glas sollen zentrale Elemente sein. Eine klimaneutrale Bauweise sowie ein klimaneutraler Betrieb der Gebäude sind anzustreben.
12. Die im Entwurf von AIP berücksichtigte Kindertagesstätte am Schillerplatz-Areal wird nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon ist der Bedarf an Kita-Plätzen im Innenstadtbereich zu berücksichtigen und die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses umzusetzen.
13. Die Bereichen Außengastronomie und Handel sind in angemessener Weise zur Belebung des Platzes zu berücksichtigen.
14. Die Thematiken der verkehrlichen Erschließung unter Einbeziehung des Radverkehrs und eines Fahrradparkhauses sowie ein Nachnutzungskonzept für das Alte Rathaus sind weiterzuverfolgen.
15. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Methoden vorzuschlagen, um bei der Umsetzung des Projektes – ggf. unter Hinzuziehung externer Experten – eine besondere architektonische Stadtplanung und gestalterische Qualität sicherzustellen.
16. Über die Fragestellung des Nutzungskonzeptes für den künftigen Schillerplatz hinaus sehen die antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeit eines Workshops des Rates gemeinsam mit dem beauftragten Architekturbüro, in welchem die Fragen der Platzeinfassung, Größe des Platzes und seine Gestaltung sowie die Architektur der Gebäude und weitere Themen erörtert werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten bis zum Winter 2022/2023 einen Workshop zu planen und zu organisieren.“

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